Laut RSEB, Nummer 2-19.2 empfiehlt sich nach den CONCAWE-Studien zustzlich eine Einstufung als umweltgefhrdender Stoff. Es liegen keine Erkenntnisse vor, die gegen diese Empfehlung sprechen.
Sollten jedoch konkrete Testdaten vorliegen, die nach den Kriterien fr eine Einstufung nach den Abstzen 2.2.9.1.10.3 und 2.2.9.1.10.4 des RID zu einer abweichenden Einstufung fhren, sind diese Testergebnisse vorrangig anzuwenden (siehe auch Nummer 3-2 der RSEB).